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Leistungsnachweise
| Leistungsnachweise allgemein §21 |
nach "Schulordnung für die Gymnasien in Bayern":Bayerisches Kultusministerium |
Aus GSO §21ff
| Art | mündlich | schriftlich | praktisch |
| groß | - |
Schulaufgabe (SA),
fachliche Leistungstests |
- |
| klein | Rechenschaftsablagen (RA),
Unterrichtsbeobachtungen (UB),
Referate,
Projekte |
Kurzarbeiten (Ka), Stegreifaufgaben (Ex),
fachliche Leistungstests,
Projekte |
Projekte |
- Lehrerkonferenz entscheidet über die Art der Leistungsnachweise
- in allen Fächern mündliche und schriftliche
- sollen sich auch auf Grundwissen beziehen
- fachliche Leistungstests können entweder
- wie eine Stegreifaufgabe gewertet werden
- oder wie eine halbe Schulaufgabe, dazu muss einer am Jahresanfang und einer am Jahresende geschrieben werden.
| Nachholung von Leistungsnachweisen §27 |
nach "Schulordnung für die Gymnasien in Bayern":Bayerisches Kultusministerium |
- Versäumnis mit ausreichender Entschuldigung → Nachtermin, dieser kann auch mehrere große Leistungsnachweise je Fach ersetzen;
- Versäumnis des Nachtermins → Ersatzprüfung; Ersatzprüfung auch bei fehlenden kleinen Leistungen wegen häufiger Abwesenheit
- Ersatzprüfung einmal im Schulhalbjahr; spätestens eine Woche vorher Termin und Prüfungsstoff bekannt geben
- Versäumnis der Nachprüfung nur mit ärztlichem Zeugnis
| Große Leistungsnachweise §22 |
nach "Schulordnung für die Gymnasien in Bayern":Bayerisches Kultusministerium |
- wenn dreistündig(8. und 10. Jahrgangsstufe), dann mindestens drei, sonst mindestens vier Schulaufgaben im Schuljahr
- Ersetzen höchstens einer SA durch einen gleichwertigen Leistungsnachweis (z.B. 2 Tests); Wird von der Lehrerkonferenz einheitlich für einen Jahrgang festgelegt.
- Schulaufgaben werden spätestens eine Woche vorher angekündigt
- An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe, in einer Woche sollen nicht mehr als zwei
Schulaufgaben abgehalten werden
- Welche kleinen Leistungsnachweise an Schulaufgabentagen erlaubt sind entscheidet die Lehrerkonferenz
- Die Bearbeitungszeit für eine Schulaufgabe in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 ≤ 60 Minuten,
in den Jahrgangsstufen 11 und 12 des G9 ≤ 90 Minuten (die letzte in 12 darf sogar die Länge der Abiprüfung haben)
- SA lönnen nicht freiwillig wiederholt werden
| Kleine Leistungsnachweise §23 |
nach "Schulordnung für die Gymnasien in Bayern":Bayerisches Kultusministerium |
| Art | Ankündigung bis | Anzahl Unt.-Stunden max. | Bearbeitungszeit |
| Kurzarbeit |
1 Woche |
10 |
≤ 30 min |
| Stegreifaufgabe |
keine Ankündigung |
2 |
≤ 20 min |
| Leistungstests (Jgst. 5 bis 10) |
1 Woche |
bisheriger Stoff |
≤ 45 min |
(nach GSO §23)
-
In Projekten können mündliche, schriftliche und praktische Leistungen bewertet werden.
| Korrektur, Bewertung, Aufbewahrung, Einsichtnahme §25 |
nach "Schulordnung für die Gymnasien in Bayern":Bayerisches Kultusministerium |
- Innerhalb von zwei Wochen korrigiert, bewertet und an die Schüler zurückgeben; SA Oberstufe: 3 Wochen; Neue Schulaufgaben dürfen erst gehalten werden, wenn die alten herausgegeben wurden
- Schriftliche Leistungsnachweise
- sollen den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben werden
- sind der Schule binnen einer Woche unverändert zurückzugeben
- werden von der Schule für die Dauer von zwei Schuljahren nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie geschrieben wurden, aufbewahrt
| Bewertung von Leistungsnachweisen §26 |
nach "Schulordnung für die Gymnasien in Bayern":Bayerisches Kultusministerium |
- Die Form kann in die Note mit eingehen
- Verstöße gegen Sprachrichtigkeit und Ausdrucksmängel sind zu kennzeichnen und können angemessen bewertet werden
- Unterschleif oder der Versuch dazu führt zu einer 6
- Nach Beginn der Leistungserhebung können gesundheitliche Gründe, denen zufolge der Leistungsnachweis nicht gewertet werden soll, in der Regel nicht mehr anerkannt werden
- Versäumnis ohne ausreichende Entschuldigung führt zu einer 6
| Qualität schriftlicher Leistungserhebungen |
nach "MB Rundschreiben":Bayerisches Kultusministerium |
Eine Leistungserhebung soll die Leistung der Klasse zum gestellten Thema möglichst klar darstellen.
| fachliche Kriterien |
- Die Aufgaben sind genügend auf aktuellen Stoff abgestellt
- Stoffauswahl repräsentativ genug
- ausreichende Trennschärfe der Aufgaben für eine geeignete Differenzierung
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| pädagogische Kriterien |
- gleiche Bedingungen für alle Prüflinge (z.B. Gruppe A und B)
- Transparenz, Einheitlichkeit und Angemessenheit der Korrektur
- Art und Umfang der pädagogischen Bemerkungen
- konsequentes Achten auf muttersprachliche Mängel und Achten auf die äußere Form
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