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Leistungsnachweise


Leistungsnachweise allgemein §21 nach "Schulordnung für die Gymnasien in Bayern":Bayerisches Kultusministerium
Aus GSO §21ff
Artmündlichschriftlichpraktisch
groß- Schulaufgabe (SA), fachliche Leistungstests -
kleinRechenschaftsablagen (RA),
Unterrichtsbeobachtungen (UB),
Referate,
Projekte
Kurzarbeiten (Ka), Stegreifaufgaben (Ex),
fachliche Leistungstests,
Projekte
Projekte
  • Lehrerkonferenz entscheidet über die Art der Leistungsnachweise
  • in allen Fächern mündliche und schriftliche
  • sollen sich auch auf Grundwissen beziehen
  • fachliche Leistungstests können entweder
    • wie eine Stegreifaufgabe gewertet werden
    • oder wie eine halbe Schulaufgabe, dazu muss einer am Jahresanfang und einer am Jahresende geschrieben werden.



Nachholung von Leistungsnachweisen §27 nach "Schulordnung für die Gymnasien in Bayern":Bayerisches Kultusministerium
  • Versäumnis mit ausreichender Entschuldigung → Nachtermin, dieser kann auch mehrere große Leistungsnachweise je Fach ersetzen;
  • Versäumnis des Nachtermins → Ersatzprüfung; Ersatzprüfung auch bei fehlenden kleinen Leistungen wegen häufiger Abwesenheit
  • Ersatzprüfung einmal im Schulhalbjahr; spätestens eine Woche vorher Termin und Prüfungsstoff bekannt geben
  • Versäumnis der Nachprüfung nur mit ärztlichem Zeugnis



Große Leistungsnachweise §22 nach "Schulordnung für die Gymnasien in Bayern":Bayerisches Kultusministerium
  • wenn dreistündig(8. und 10. Jahrgangsstufe), dann mindestens drei, sonst mindestens vier Schulaufgaben im Schuljahr
  • Ersetzen höchstens einer SA durch einen gleichwertigen Leistungsnachweis (z.B. 2 Tests); Wird von der Lehrerkonferenz einheitlich für einen Jahrgang festgelegt.
  • Schulaufgaben werden spätestens eine Woche vorher angekündigt
  • An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe, in einer Woche sollen nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden
  • Welche kleinen Leistungsnachweise an Schulaufgabentagen erlaubt sind entscheidet die Lehrerkonferenz
  • Die Bearbeitungszeit für eine Schulaufgabe in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 ≤ 60 Minuten, in den Jahrgangsstufen 11 und 12 des G9 ≤ 90 Minuten (die letzte in 12 darf sogar die Länge der Abiprüfung haben)
  • SA lönnen nicht freiwillig wiederholt werden



Kleine Leistungsnachweise §23 nach "Schulordnung für die Gymnasien in Bayern":Bayerisches Kultusministerium
ArtAnkündigung bisAnzahl Unt.-Stunden max.Bearbeitungszeit
Kurzarbeit 1 Woche 10 ≤ 30 min
Stegreifaufgabe keine Ankündigung 2 ≤ 20 min
Leistungstests (Jgst. 5 bis 10) 1 Woche bisheriger Stoff ≤ 45 min
(nach GSO §23)
  • In Projekten können mündliche, schriftliche und praktische Leistungen bewertet werden.



Korrektur, Bewertung, Aufbewahrung, Einsichtnahme §25 nach "Schulordnung für die Gymnasien in Bayern":Bayerisches Kultusministerium
  • Innerhalb von zwei Wochen korrigiert, bewertet und an die Schüler zurückgeben; SA Oberstufe: 3 Wochen; Neue Schulaufgaben dürfen erst gehalten werden, wenn die alten herausgegeben wurden
  • Schriftliche Leistungsnachweise
    • sollen den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben werden
    • sind der Schule binnen einer Woche unverändert zurückzugeben
    • werden von der Schule für die Dauer von zwei Schuljahren nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie geschrieben wurden, aufbewahrt



Bewertung von Leistungsnachweisen §26 nach "Schulordnung für die Gymnasien in Bayern":Bayerisches Kultusministerium
  • Die Form kann in die Note mit eingehen
  • Verstöße gegen Sprachrichtigkeit und Ausdrucksmängel sind zu kennzeichnen und können angemessen bewertet werden
  • Unterschleif oder der Versuch dazu führt zu einer 6
  • Nach Beginn der Leistungserhebung können gesundheitliche Gründe, denen zufolge der Leistungsnachweis nicht gewertet werden soll, in der Regel nicht mehr anerkannt werden
  • Versäumnis ohne ausreichende Entschuldigung führt zu einer 6



Qualität schriftlicher Leistungserhebungen nach "MB Rundschreiben":Bayerisches Kultusministerium
Eine Leistungserhebung soll die Leistung der Klasse zum gestellten Thema möglichst klar darstellen.
fachliche Kriterien
  • Die Aufgaben sind genügend auf aktuellen Stoff abgestellt
  • Stoffauswahl repräsentativ genug
  • ausreichende Trennschärfe der Aufgaben für eine geeignete Differenzierung
pädagogische Kriterien
  • gleiche Bedingungen für alle Prüflinge (z.B. Gruppe A und B)
  • Transparenz, Einheitlichkeit und Angemessenheit der Korrektur
  • Art und Umfang der pädagogischen Bemerkungen
  • konsequentes Achten auf muttersprachliche Mängel und Achten auf die äußere Form


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