|
Stoffverteilungsplan
Alle Zitate sind aus der ZALG
- Ausbildung an der Seminarschule: HS-LV-Zusammenhängender Unterricht-LP
- ''Zu Beginn ihrer Ausbildung verschaffen sich die Studienreferendare durch Hörstunden in allen drei Stufen des Gymnasiums einen Einblick in die Unterrichtswirklichkeit ihrer Prüfungsfächer. Dabei soll nicht nur der Unterricht der Seminarlehrer besucht werden.''
-
''An die Hörstunden schließen sich Lehrversuche an, in denen der Studienreferendar Gelegenheit hat, sich in der Planung und Gestaltung einer Unterrichtseinheit zu üben. Der Seminarlehrer erarbeitet rechtzeitig mit den Studienreferendaren die Zielvorstellungen und bespricht dabei die Beurteilungskriterien der Unterrichtsplanung und –gestaltung. Der Lehrversuch soll möglichst eine Unterrichtsstunde umfassen.''
-
''Vom dritten Monat des Vorbereitungsdienstes an kann der Studienreferendar mit Lehraufgaben betraut werden, die mehrere Unterrichtsstunden umfassen, oder zusammenhängenden Unterricht in seinen Prüfungsfächern erteilen ... Kritik soll immer auf Anregung und Verbesserung abzielen ...
Er findet in enger Zusammenarbeit zwischen dem Seminarlehrer, dem Lehrer, der für den Unterricht des Fachs in der betreffenden Klasse oder Unterrichtsgruppe zuständig ist, und dem Studienreferendar statt; der zuständige Lehrer trägt die volle Verantwortung für Einhaltung des Lehrplans, Schülerbeurteilung und –benotung sowie für die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, die bei Pflichtverletzungen zu treffen sind.''
- Ausbildung an einer Einsatzschule: LP und SHA
- ''Die Ausbildung im zweiten Ausbildungsabschnitt dient dazu, daß der Studienreferendar eine andere Schule näher kennenlernt, dort durch Erteilung von Unterricht seine pädagogischen, fachdidaktischen und methodischen Erfahrungen erweitert und Sicherheit im Unterrichten gewinnt.''
- ''..Die Tätigkeit des Studienreferendars an der Einsatzschule ist durch größere Selbständigkeit gekennzeichnet; er soll in der Regel überwiegend mit eigenverantwortlichem Unterricht eingesetzt werden. Nach Möglichkeit ist zu vermeiden, daß der Studienreferendar besonders schwierige Klassen oder Unterrichtsgruppen erhält. Der Unterrichtseinsatz soll sich auf alle Stufen des Gymnasiums erstrecken. Der Studienreferendar darf nicht zum Klassenleiter bestellt und soll nicht zu Vertretungsstunden herangezogen werden. ..''
-
''Die Studienreferendare kommen während ihres zweiten Ausbildungsabschnitts in der Regel an zehn Tagen zu Seminarveranstaltungen (Seminartagen) an die Seminarschule. 2Die Seminartage werden für den ganzen zweiten Ausbildungsabschnitt auf bestimmte und gleichbleibende Wochentage festgelegt. 3Jeweils zwei oder drei Seminartage können auch zu zwei- oder dreitägigen Seminarveranstaltungen zusammengefasst werden. 4Für die häusliche Ausbildungsarbeit sollen die Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt an einem Wochentag von Unterrichtsverpflichtungen freigestellt werden.''
- Beendigung der Ausbildung an der Seminarschule: Gutachten und Prüfungen
erreichbar unter Stoffverteilungsschablone
|